Datum 03.04.2025

„Nicht wir sind die Bösen“: Animal Rebellion erstattet Strafanzeige gegen Vize-Bauernpräsidenten Günther Felßner

Lügen haben kurze Beine: Als Reaktion auf eine Protestaktion der Organisation Animal Rebellion am 24. März, verkündete der bis dato Agrarminister in spe, Günther Felßner, seinen Rücktritt. Insgesamt 13 Aktivist*innen versammelten sich auf dem Betriebsgelände seiner Rinderhaltung, um dort mit einem Banner mit der Aufschrift „Kein Tierausbeuter als Agrarminister“ gegen sein mögliches Ministeramt zu demonstrieren. Etwa zehn Minuten später verließen die Aktivist*innen das Gelände wieder. Felßner begründete seinen Rücktritt einen Tag später damit, er wolle seine Familie und seine Tiere vor weiteren „Überfällen“ von „Terroristen“ beschützen. Heute veröffentlichte die Tierrechtsorganisation PETA Videomaterial des Betriebs der Familie Felßner. Die Aufnahmen zeigen verwahrloste und verdreckte Jungrinder. Durch die Verschmutzungen haben einzelne Tiere Schäden in der Haut und am Haarkleid, was vermuten lässt, dass die Tiere häufig und über einen längeren Zeitraum hinweg nicht versorgt wurden und das Hygienemanagement zum Zeitpunkt als die Aufnahmen entstanden sind, mangelhaft war. Den Jungtieren steht wenig bis gar keine Einstreu zur Verfügung, der Boden ist nicht rutschfest und birgt dadurch ein Verletzungsrisiko. Animal Rebellion stuft den Rücktritt Felßners aufgrund der Protestaktion als Kalkül ein, da ihm bereits bewusst war, dass zeitnah Aufnahmen, die mutmaßlich tierquälerische Zustände in seinem Betrieb offenbaren, veröffentlicht werden. Animal Rebellion erstattet heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Felßner und fordert den Bauernverband auf, sich von dem Umweltstraftäter und mutmaßlichen Tierquäler zu distanzieren. Günther Felßner hatte zuvor versucht, die Veröffentlichung der Beweisaufnahmen zu verhindern.

„Verschmutzte und verwahrloste Tiere wie im Betrieb von Vizebauernpräsident Felßner zeigen das massive Leid von Rindern in der Fleisch- und Milchindustrie. Die Aufnahmen beweisen erneut, dass die gesamte Tierindustrie auf Tierleid aufbaut und nichts kennt außer Profit“, so Scarlett Treml, Aktivistin bei Animal Rebellion. „Laut Tierschutzgesetz muss wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen - Günther Felßner hat also wohl offensichtlich gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen, er ist nach unserer Auffassung ein Tierquäler. Wie er und der Foodfluencer Söder es letzte Woche über uns sagten, so sagen wir heute entschlossen über ihn: Der Gesetzgeber muss bei Tierschutzdelikten endlich mit aller Härte einschreiten und ein Zeichen setzen, dass Gewalt nicht toleriert wird - keine Toleranz gegenüber Gewalt, auch nicht an Tieren.“

Hintergrundinformationen

Verschmutzung von Rindern: Routinemäßige Tierquälerei

Genau wie ausreichende Bewegung ist auch das Körperpflegeverhalten ein Grundbedürfnis von Rindern. Wird ihnen das verwehrt, ist dieser Zustand belastend für die Tiere und beeinträchtigt sie sowohl in ihrem körperlichen, als auch seelischen Wohlbefinden. Um erholsame Tiefschlafphasen zu ermöglichen, brauchen Rinder weiche, eingestreute und trockene Liegeflächen. Verschmutzte Spaltenböden, wie sie Standard sind in der Rinderhaltung, beeinträchtigen daher auch das Ruheverhalten der Tiere. Verschmutzungen an Tieren sind nicht selten auf ein mangelhaftes Management der Tierhaltung zurückzuführen [1]. Sie können zu Verätzungen und Entzündungen der Haut und der Klauen führen. Eingetrocknete Kotplatten können im Liegen außerdem Druck auf der Haut und dem darunterliegenden Gewebe auslösen. Durch Verschmutzungen verursachter Juckreiz, Hautabschürfungen, Wunden und Hautschäden können zu einem negativen emotionalen Zustand der Tiere führen und dadurch zu ungerechtfertigten Leiden, Schäden und Schmerzen psychischer und physischer Art.

[1] Vetline (2023): Verschmutzte Nutztiere - keine Bagatelle!: https://www.vetline.de/verschmutzte-nutztiere-keine-bagatelle. Online abgerufen am 03.03.25